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Jugend- und Auszubildenden-
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Allgemeine Informationen zur JAV-Wahl

JAV-Wahlen

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Interessenvertretung der jugendlichen Beschäftigten unter 18 und der Auszubildenden in eurem Betrieb oder eurer Dienststelle. Wer eine JAV gründen will, muss dazu eine JAV-Wahl durchführen.

Wichtig!
In der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gelten unterschiedliche Bestimmungen:
In der Privatwirtschaft gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im öffentlichen Dienst auf Bundesebene das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und im öffentlichen Dienst in den Ländern und Kommunen die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG).

Dieser Bereich enthält alles Wichtige zum Wahlvorgang. Wer wählen darf, wann gewählt wird und wie die JAV-Wahl vorzubereiten ist. Ein erster An-sprechpartner für die JAV-Wahl ist in jedem Fall der Betriebsrat (BR) oder Personalrat (PR), da nur dieses Gremium den Wahlvorstand einberufen kann.

JAV-Wahl –Personalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)

Infos nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz:
Die Landespersonalvertretungsgesetze der einzelnen Bundesländer sind die Grundlage für die Arbeit von Personalräten (PR) und Jugend- und Aus-zubildendenvertretungen (JAV). Dies betrifft im Einzelnen:

  • Dienststellen des jeweiligen Landes
  • landesunmittelbare Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Dienstes
  • die in einem Bundesland liegenden Kommunen.

Alle Fragen zur JAV-Wahl nach den einzelnen Landespersonalvertretungs-gesetzen beantwortet euch die ver.di Jugend vor Ort.

Wann kann die JAV gebildet werden?

  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann gebildet werden wenn eine Personalvertretung existiert und mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren und/oder Auszubildende.

Wer darf wählen?

  • Wählen dürfen alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und alle Auszubildenden.

Wer kann gewählt werden?

  • Wählbar sind alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und alle Auszubildenden.

Wann wird gewählt?

  • Die JAV wird alle 2 Jahre gewählt, dabei bestimmt der Personalrat den Wahlvorstand.

Wovon ist die Zahl der JAV-Mitglieder abhängig?

Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach den zu vertretenden beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden:

  • bei 5 bis 20 – 1 JAV-Mitglied
  • bei 21 bis 50 – 3 JAV-Mitglieder
  • bei 51 bis 200 – 5 JAV-Mitglieder
  • bei 201 bis 300 – 7 JAV-Mitglieder
  • bei 301 bis 1000 – 11 JAV-Mitglieder
  • bei mehr jugendlichen Beschäftigten aus 13 JAV-Mitgliedern.

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