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Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe - BAB

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll dir eine Ausbildung trotz finanzieller Probleme ermöglichen. Die Beihilfe ist der finanzielle Ausgleich der zusätzlichen Aufwendungen innerhalb der Ausbildung (angerechnet werden z. B. Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte etc.)

Für welche Ausbildung erhalte ich BAB?

Die Förderung mit einer BAB kann nur in einem betrieblich oder überbe-trieblich ausgebildeten anerkannten Ausbildungsberuf beantragt werden, außerdem muss ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorliegen und im Ausbildungsverzeichnis eingetragen sein.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?

In der Regel werden nur deutsche, aber unter bestimmten Bedingungen auch ausländische Antragssteller gefördert. BAB wird gewährt:

  • wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt ist, d.h. wenn der Azubi nicht zuhause wohnen kann
  • wenn ich verheiratet bin oder ein Kind habe
  • wenn mir die erforderlichen Mittel zur Deckung meines Bedarfs fehlen (z.B. Lebensunterhalt, Fahrkosten, Lehrgangskosten und sonstige Aufwen-dungen)

Woraus setzt sich BAB zusammen?

Für die Berechnung des BAB wird der Gesamtbetrag für die Ausbildung sowie das anzurechnende Einkommen der Eltern und/oder Ehegatten berücksichtigt.

Wie wird der Gesamtbedarf ermittelt?

Der Gesamtbedarf einer Ausbildung setzt sich aus dem Bedarf für den Lebensunterhalt (nach § 65 SGB III), dem Bedarf für die Fahrtkosten (nach § 67 SGB III) und dem Bedarf für sonstige Anwendungen z.B. Lebensmittel und Arbeitskleidung (nach § 68 SGB III) zusammen. Alle Bedarfssätze sind pau-schalierte Beträge, welche nicht dem tatsächlichen persönlichen Bedarf ent-sprechen. Daher wird eine BAB niemals den Gesamtbedarf eines Monats decken.

Wo kann ich einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen?

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen. Die Berufsausbildungsbeihilfe beinhaltet auch Zuschüsse zu Arbeitsmitteln (Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe usw.) und zu deinen Fahrtkosten zum Betrieb. Informiere dich möglichst früh über BAB und stelle frühzeitig einen Antrag, denn es wird nicht rückwirkend gezahlt! Die Leistungen können schon vor Beginn der Berufsausbildung beantragt werden, lasse dich von deinem zuständigen Agentur für Arbeit beraten!

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