Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Kontakt

Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg
Jugend- und Auszubildenden-
vertretung

Barfüßer Straße 17
06108 Halle

Weiteres

Login für Redakteure

Rechte und Pflichten

Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages übernehmen die Ausbildungsbetriebe gegenüber den Auszubildenden und umgekehrt eine Reihe von Pflichten, die ausdrücklich Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Diese Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften BBiG.

Pflichten der Auszubildenden

  • Dienstleistungspflicht
    Ausführung der im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten mit Fleiß, Aufmerksamkeit und Sorgfalt
  • Gehorsamkeitspflicht
    Befolgung der Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen
  • Sorgfalts- und Haftpflicht
    Einrichtungen und Arbeitsmaterial nur zu den übertragenen Arbeiten verwenden, sorgsam damit umgehen und keinen Missbrauch damit treiben
  • Schweige- und Treuepflicht
    alle betriebsinternen Vorgänge auch nach Beendigung des  Arbeitsverhältnisses geheim halten
  • Mitteilungspflicht
    alle im Rahmen des Betriebs wichtigen Vorkommnisse unverzüglich dem Ausbildenden mitteilen
  • Führung eines Berichtsheftes
  • Pflicht zur Sauberkeit und Hygiene
  • Berufsschulpflicht

Pflichten der Ausbildungsstätte

  • Ausbildungspflicht
    Unterweisung und Beschäftigung der Azubis gemäß Berufsbildungsplan, Bereitstellung der Ausbildungsmittel, Freistellung zum Berufsschulbesuch, Überprüfung der Berichtsheftführung
  • Fürsorgepflicht
    Arbeitsräume und Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Auszubildenden nicht gefährdet ist
  • Vergütungspflicht
    Zahlung eine Ausbildungsvergütung gemäß gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen, Gewährung des jährlichen Urlaubs
  • Zeugnispflicht
    Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Meldepflicht
    Meldung zur Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin

    Die Pflichten einer Vertragspartei sind gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartei!!!

Zum Seitenanfang