Rechte und Pflichten
Mit dem Abschluss des Ausbildungsvertrages übernehmen die Ausbildungsbetriebe gegenüber den Auszubildenden und umgekehrt eine Reihe von Pflichten, die ausdrücklich Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind. Diese Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften BBiG.
Pflichten der Auszubildenden
- Dienstleistungspflicht
Ausführung der im Rahmen der Ausbildung übertragenen Arbeiten mit Fleiß, Aufmerksamkeit und Sorgfalt - Gehorsamkeitspflicht
Befolgung der Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen - Sorgfalts- und Haftpflicht
Einrichtungen und Arbeitsmaterial nur zu den übertragenen Arbeiten verwenden, sorgsam damit umgehen und keinen Missbrauch damit treiben - Schweige- und Treuepflicht
alle betriebsinternen Vorgänge auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geheim halten - Mitteilungspflicht
alle im Rahmen des Betriebs wichtigen Vorkommnisse unverzüglich dem Ausbildenden mitteilen - Führung eines Berichtsheftes
- Pflicht zur Sauberkeit und Hygiene
- Berufsschulpflicht
Pflichten der Ausbildungsstätte
- Ausbildungspflicht
Unterweisung und Beschäftigung der Azubis gemäß Berufsbildungsplan, Bereitstellung der Ausbildungsmittel, Freistellung zum Berufsschulbesuch, Überprüfung der Berichtsheftführung - Fürsorgepflicht
Arbeitsräume und Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Auszubildenden nicht gefährdet ist - Vergütungspflicht
Zahlung eine Ausbildungsvergütung gemäß gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelungen, Gewährung des jährlichen Urlaubs - Zeugnispflicht
Ausstellung eines Zeugnisses bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - Meldepflicht
Meldung zur Abschlussprüfung spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin
Die Pflichten einer Vertragspartei sind gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartei!!!